Ein Umzug scheitert selten am Tragen, sondern an Fristen: Kündigung zu spät angekommen, Halteverbot nicht beantragt, Ummeldung vergessen. Diese Checkliste ordnet die wichtigsten Aufgaben nach Zeitpunkt, von drei Monaten vorher bis zwei Wochen nach dem Einzug. Die Fristen und Beträge haben wir am 27.09.2026 an den Gesetzestexten und den offiziellen Seiten der Stadt Stuttgart, der Deutschen Post und des Beitragsservice geprüft. Die wichtigsten Quellen stehen am Ende.
Den Richtwert für deinen privaten Umzug rechnest du im Umzugsrechner. Der Festpreis kommt danach schriftlich, nach Fotos.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
- Mietwohnung kündigen: Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet der Vertrag zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c BGB).
- Halteverbot in Stuttgart: mindestens zwei Wochen vor dem Umzug beantragen, Schilder mindestens drei volle Kalendertage vorher aufstellen.
- Nachsendeservice der Post: spätestens 5 Werktage vor dem Start beauftragen.
- Ummeldung: innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 BMG).
- Schäden am Umzugsgut: sichtbare spätestens am Tag nach der Ablieferung melden, verdeckte innerhalb von 14 Tagen (§ 451f HGB).
3 Monate vorher: Kündigung und Planung
Mietvertrag kündigen
Als Mieter kündigst du mit knapp drei Monaten Frist. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt, nicht wann du sie abschickst. Beispiel: Geht sie spätestens am 4. November 2026 zu (der 1. November ist Sonntag und in Baden-Württemberg Feiertag, der 4. ist der dritte Werktag), endet der Mietvertrag am 31. Januar 2027. Ob der Samstag als Werktag zählt, wird unterschiedlich beurteilt. Plane deshalb so, dass die Kündigung auch ohne Samstag rechtzeitig da ist.
- Schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). E-Mail, WhatsApp oder Fax reichen nicht.
- Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, unterschreiben alle.
- Mit Nachweis zustellen, zum Beispiel per Einwurf-Einschreiben oder persönlich mit Zeugen.
- Ein Kündigungsverzicht oder ein Zeitmietvertrag kann die normale Kündigung ausschließen. Prüfe deinen Vertrag vorher genau.
Umzugstermin und Umzugsfirma festlegen
- Termin wählen. Wenn du flexibel bist, frag mehrere mögliche Tage an.
- Angebote einholen und vergleichen. Wichtig ist, was im Preis steckt: Anfahrt, Etagen, Möbelmontage, Halteverbot, Material.
- Einen Überblick über die Kosten in der Region findest du in unserem Ratgeber Umzugskosten in Stuttgart.
Sonderurlaub klären
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für einen privaten Umzug gibt es nicht. Ob du bezahlt freibekommst, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Frag früh im Personalbüro nach. Bei einem beruflich veranlassten Umzug sehen manche Tarifverträge einen freien Tag vor, im öffentlichen Dienst (TVöD) zum Beispiel einen Arbeitstag.
6 bis 8 Wochen vorher: Ausmisten und Verträge
Ausmisten
Was nicht mitkommt, muss nicht gepackt, getragen und transportiert werden. Geh Keller, Dachboden und Abstellraum zuerst durch, dort sammelt sich oft viel, das niemand mehr braucht. Sperrmüll, Verkauf oder Spende: je früher du das anstößt, desto weniger Stress kurz vor dem Termin.
Internet und Telefon
Dein Internetvertrag zieht grundsätzlich mit um. Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen und ohne neue Mindestlaufzeit erbringen, darf aber ein Umzugsentgelt verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss (§ 60 TKG). Kündigen kannst du mit einem Monat Frist nur, wenn er die vereinbarte Leistung am neuen Ort nicht anbieten kann. Melde den Umzug frühzeitig und stimm den Schalttermin mit dem Anbieter ab.
Strom und Gas
Für einen Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung hast du bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist, auf den Auszugstag oder später (§ 41b Abs. 5 EnWG). Gib dabei deine neue Adresse an: Bietet dir der Lieferant innerhalb von zwei Wochen an, dich am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, bleibt der Vertrag bestehen. Einen Grundversorgungsvertrag kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen.
Schönheitsreparaturen prüfen
Viele Renovierungsklauseln in Formular-Mietverträgen sind unwirksam. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa für starre Fristen („alle drei Jahre streichen“, egal wie die Wohnung aussieht, BGH VIII ZR 361/03) und für Klauseln, wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen und dafür keinen angemessenen Ausgleich bekommen hast (BGH VIII ZR 185/14). Das gilt für vorformulierte Klauseln, nicht für individuell ausgehandelte Vereinbarungen. Ist die Klausel unwirksam, musst du deswegen beim Auszug nicht renovieren. Schäden über normale Abnutzung hinaus musst du trotzdem ersetzen. Im Zweifel hilft der Mieterverein.
2 bis 4 Wochen vorher: Halteverbot, Post und Packen
Halteverbotszone beantragen
Ein freier Platz direkt vor der Tür verkürzt die Tragewege und damit die Arbeitszeit. In Stuttgart beantragst du die Halteverbotszone online über service-bw.de, mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin. Die Schilder müssen mindestens drei volle Kalendertage vorher stehen. Beim Aufstellen notierst du die Kennzeichen aller Autos, die dann schon dort parken. Die Gebühr liegt laut Stadt in der Regel zwischen 30 und 100 Euro, die Schilder selbst kommen dazu. Alles zu Antrag, Schildern und Ablauf in Stuttgart steht in unserem Ratgeber Halteverbotszone in Stuttgart.
Außerhalb von Stuttgart fragst du bei deiner Stadt, Gemeinde oder dem Landratsamt nach, wer zuständig ist. Vorlaufzeit und Gebühr unterscheiden sich.
Nachsendeservice der Deutschen Post
Den Nachsendeservice gibt es für Privatkunden nur noch mit 6 Monaten Laufzeit: 31,90 Euro online, 34,90 Euro in der Filiale oder an der Poststation. Beauftrage ihn spätestens 5 Werktage vor dem Start. Gegen 10 Euro Aufpreis (Eilauftrag, nur online) kann er schon am nächsten Werktag beginnen. Der Service endet automatisch.
Adresse ändern
Liste auf, wer deine neue Adresse braucht: Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse, Versicherungen, Handyvertrag, Abos, Online-Shops, Ärzte, Schule oder Kita.
Packen
- Mit Dingen anfangen, die du bis zum Umzug nicht brauchst: Bücher, Deko, Saisonkleidung.
- Kartons auf jeder Seite beschriften: Zielraum und grober Inhalt. Schwere Sachen in kleine Kartons, leichte in große.
- Glas und Geschirr hochkant packen und mit Papier polstern.
- Schrauben von zerlegten Möbeln in beschriftete Beutel und direkt am Möbelstück festkleben.
- Einen „Erste-Nacht-Karton“ packen: Bettzeug, Handtücher, Ladekabel, Werkzeug, Medikamente, Toilettenpapier.
Die Woche vor dem Umzug
- Kühlschrank und Gefrierfach abtauen.
- Wertsachen, Dokumente, Schmuck und Bargeld selbst transportieren.
- Mit der Umzugsfirma Termin, Uhrzeit, Adressen, Etagen und Zufahrt noch einmal abstimmen.
- Schlüsselübergabe für die neue Wohnung klären.
- Getränke und Snacks für den Umzugstag besorgen.
Am Umzugstag
- Zählerstände für Strom und Gas (und Wasser, falls es eigene Zähler gibt) in beiden Wohnungen ablesen und fotografieren.
- Eine Person bleibt in der alten Wohnung, bis alles draußen ist, eine zweite zeigt in der neuen Wohnung, was in welchen Raum kommt.
- Am Ende jeden Raum der alten Wohnung prüfen: Schränke, Keller, Dachboden, Balkon.
- Schäden gleich bei der Entladung auf dem Ablieferungsbeleg festhalten. Gesetzlich musst du sichtbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung melden, verdeckte (etwa in geschlossenen Kartons) innerhalb von 14 Tagen. Wer diese Fristen verpasst, kann seine Ansprüche verlieren, wenn die Firma vorher korrekt darauf hingewiesen hat.
Zur Haftung: Die gesetzliche Haftung einer Umzugsfirma ist grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der für deinen Umzug gebraucht wird (§ 451e HGB). Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit gilt diese Grenze nicht. Über die Haftung und die Möglichkeit einer Versicherung muss die Firma dich bei Vertragsschluss deutlich hervorgehoben informieren, über Form und Fristen der Schadensanzeige spätestens bei der Ablieferung (§ 451g HGB). Für sehr wertvolle Stücke lohnt sich eine zusätzliche Transportversicherung.
Wohnungsübergabe und Kaution
Mach bei Auszug und Einzug ein Übergabeprotokoll mit Datum, Zählerständen, Mängeln und Fotos. Beide Seiten unterschreiben und bekommen eine Kopie.
Die Kaution muss der Vermieter nicht sofort zurückzahlen. Er hat eine angemessene Prüfzeit. Eine feste Frist gibt es nicht, laut Bundesgerichtshof kann sie im Einzelfall auch länger als sechs Monate sein (BGH VIII ZR 71/05). Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus und ist eine Nachzahlung zu erwarten, darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten, nicht aber pauschal die ganze Kaution.
Nach dem Umzug: die ersten zwei Wochen
Ummelden
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug musst du dich beim Bürgerbüro deines neuen Wohnorts anmelden (§ 17 BMG). Abmelden musst du dich am alten Wohnort bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht, das passiert automatisch. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, über die tatsächliche Höhe entscheidet die Behörde im Einzelfall.
- Du brauchst die Wohnungsgeberbestätigung: Dein Wohnungsgeber, meist der Vermieter, muss den Einzug schriftlich bestätigen oder elektronisch direkt an die Meldebehörde schicken (§ 19 BMG).
- Online ummelden geht in Stuttgart, Böblingen, Sindelfingen, Tübingen und Pforzheim. Du brauchst einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN, ein NFC-fähiges Smartphone, die AusweisApp und ein Nutzerkonto, etwa die BundID. Ob dein Ort mitmacht, siehst du auf wohnsitzanmeldung.gov.de.
- Vor Ort in Stuttgart: Vormittags kommst du in den Bürgerbüros mit Wartemarke dran, solange Kapazität da ist. Dienstag- und Donnerstagnachmittag nur mit Online-Termin. Aktuelle Zeiten stehen auf stuttgart.de.
Auto ummelden
Die neue Adresse musst du unverzüglich der Zulassungsstelle melden und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern lassen (§ 15 FZV). Den Fahrzeugbrief brauchst du dafür nicht. Dein bisheriges Kennzeichen darfst du auch in einem anderen Landkreis behalten. In Stuttgart kannst du die Kfz-Adresse direkt bei der Ummeldung im Bürgerbüro mit ändern lassen. Wer die Änderung nicht meldet, riskiert laut Bußgeldkatalog in der Regel 15 Euro Verwarnungsgeld.
Rundfunkbeitrag
Melde deine neue Adresse beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, am einfachsten online über „Daten ändern“ auf rundfunkbeitrag.de. Du brauchst nur deine Beitragsnummer. Ziehst du mit jemandem zusammen, der schon zahlt, gibt es dafür ein eigenes Formular.
Häufige Fragen
Wie früh sollte ich mit der Umzugsplanung anfangen?
Wenn du eine Mietwohnung kündigen musst, etwa drei Monate vorher. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats ankommen und wirkt zum Ende des übernächsten Monats. Ohne Kündigung reicht oft ein kürzerer Vorlauf, das Halteverbot braucht aber mindestens zwei Wochen.
Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nein. Die Anmeldung am neuen Wohnort reicht, die Abmeldung passiert automatisch. Abmelden musst du dich nur, wenn du ins Ausland ziehst oder deine Wohnung aufgibst, ohne in Deutschland eine neue zu beziehen.
Kann ich den Nachsendeauftrag für 12 Monate buchen?
Bei der Deutschen Post nicht mehr. Für Privatkunden gibt es nur 6 Monate Laufzeit, 31,90 Euro online oder 34,90 Euro in der Filiale.
Wie lange vorher muss das Halteverbot in Stuttgart stehen?
Beantragen musst du es mindestens zwei Wochen vor dem Umzug. Die Schilder müssen mindestens drei volle Kalendertage vorher aufgestellt sein.
Darf ich meinen Internetvertrag wegen des Umzugs kündigen?
Nur, wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann. Dann mit einem Monat Frist. Sonst zieht der Vertrag mit um.
Habe ich Anspruch auf einen freien Tag für den Umzug?
Gesetzlich nicht allgemein. Es hängt von deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Bei beruflich veranlassten Umzügen sehen manche Tarifverträge einen Tag vor.
Quellen
Alle am 27.09.2026 abgerufen. Diese Checkliste gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung deines Mietvertrags oder Einzelfalls. Bei rechtlichen Fragen helfen Mieterverein oder Anwalt.
- § 17 BMG, § 19 BMG, § 54 BMG
- § 573c BGB, § 568 BGB
- Stadt Stuttgart: Halteverbotszone für Umzug beantragen
- Stadt Stuttgart: Wohnsitz anmelden
- Deutsche Post: Nachsendeservice
- § 60 TKG, § 41b EnWG, § 20 StromGVV
- § 15 FZV
- Rundfunkbeitrag: Daten ändern
- § 451e HGB, § 451f HGB, § 451g HGB
- Bußgeldkatalog, Anlage Nr. 180
- BGH VIII ZR 185/14 (Pressemitteilung)