Seniorenumzug mit Pflegegrad
Umzug mit Pflegegrad: Zuschuss der Pflegekasse bis 4.180 €
Wenn die alte Wohnung nicht mehr zur Pflege passt, kann die Pflegekasse den Umzug in eine passende Wohnung bezuschussen. Wir erstellen dir dafür kostenlos einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag, den du deinem Antrag beilegst. Nach dem Bescheid ziehen wir dich um, zum vereinbarten Festpreis.
Oder ruf uns an: 07054 9306962
Voraussetzungen
Wann die Pflegekasse einen Umzug bezuschussen kann
Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Danach können Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zahlen, wenn dadurch die Pflege zu Hause ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder du wieder selbständiger leben kannst. Ein Umzug in eine Wohnung, die zu deinem Bedarf passt, kann so eine Maßnahme sein, zum Beispiel vom Obergeschoss in eine Erdgeschosswohnung.
Wichtig für dich:
- Du brauchst einen Pflegegrad. Schon ab Pflegegrad 1 ist der Zuschuss möglich.
- Die Pflegekasse kann zahlen, sie muss nicht. Sie entscheidet im Einzelfall.
- Der Zuschuss ist für die Pflege zu Hause gedacht. Beim Umzug in ein Pflegeheim gibt es ihn in der Regel nicht. Beim betreuten Wohnen kann es anders sein, frag dazu vorher deine Pflegekasse.
- Pro Maßnahme sind es höchstens 4.180 €. Umzug und eventuelle Umbauten in der neuen Wohnung zählen dabei zusammen.
- Ziehen mehrere Pflegebedürftige in eine gemeinsame Wohnung, kann jede Person den Zuschuss bekommen, zusammen höchstens 16.720 €.
Ablauf
So läuft es mit uns ab
- Pflegegrad klären. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Den Antrag auf einen Pflegegrad stellst du bei deiner Pflegekasse.
- Besichtigung. Wir schauen uns die Wohnung vor Ort an. Wenn dir das lieber ist, reichen auch Fotos per WhatsApp oder E-Mail.
- Kostenvoranschlag. Du bekommst von uns kostenlos einen schriftlichen, aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag auf den Namen der pflegebedürftigen Person.
- Antrag stellen. Du stellst den Antrag bei deiner Pflegekasse und legst den Kostenvoranschlag bei. Das machst du vor dem Umzug.
- Bescheid abwarten. Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit, mit Gutachten fünf Wochen. Unser Festpreis gilt in dieser Zeit weiter.
- Umzug. Nach dem Bescheid legen wir den Termin fest und ziehen dich um.
- Rechnung einreichen. Du bekommst die Rechnung auf den Namen der pflegebedürftigen Person, bezahlst sie und reichst sie bei deiner Pflegekasse ein. Die Kasse überweist dir dann den bewilligten Zuschuss.
Rechnung
Wer bekommt das Geld?
Der Zuschuss ist ein Anspruch der pflegebedürftigen Person. Unsere Rechnung stellen wir deshalb immer auf ihren Namen aus. Du bezahlst die Rechnung und reichst sie bei deiner Pflegekasse ein. Die Kasse überweist dir dann den bewilligten Zuschuss. Eine Abtretung an uns, bei der die Kasse direkt an uns zahlt, bieten wir nicht an. So behältst du den Überblick über deine Leistungen.
Leistungen
Was wir für dich übernehmen
- Einpacken und Auspacken, auch nur einzelne Zimmer
- Abbau und Aufbau der Möbel
- Transport in die neue Wohnung
- Halteverbotszone, ab 150 € je Zone, Details im Angebot. Im Paket Rundum-Sorglos ist sie enthalten, wenn sie nötig ist
- Entrümpelung der alten Wohnung, wenn nicht alles mit umzieht
- Besenreine Übergabe der alten Wohnung
Bei uns arbeiten erfahrene Umzugshelfer, die ruhig und mit Geduld arbeiten. Wir hatten schon Kundinnen und Kunden mit Pflegegrad und kennen den Ablauf mit der Pflegekasse.
Kosten
Was kostet der Umzug?
Den genauen Preis bekommst du im Kostenvoranschlag als Festpreis. Zur Orientierung: Ein Umzugshelfer kostet bei uns 39 € pro Stunde. Wir rechnen mindestens 3 Stunden Arbeitszeit als Mindestpauschale ab. Die Anfahrt kommt separat dazu, 20 € pro Stunde und Helfer. Die 3 Stunden gelten nicht für die Anfahrt. Wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG, deshalb weisen wir keine Umsatzsteuer aus.
Liegt der Preis über dem Zuschuss, zahlst du den Rest selbst. Beispiel: Kostet der Umzug 5.000 € und die Pflegekasse bewilligt 4.180 €, bleiben 820 € bei dir.
Ablehnung
Wenn die Pflegekasse ablehnt
Eine Ablehnung kommt vor, denn der Zuschuss ist eine Ermessensleistung. Du kannst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Dabei helfen dir der Pflegestützpunkt in deinem Landkreis, die Pflegeberatung deiner Kasse oder ein Sozialverband. Wir beraten nicht rechtlich und stellen keine Anträge oder Widersprüche für dich. Du kannst auch ohne Zuschuss mit uns umziehen.
Steuer
Steuer: was für deinen Eigenanteil gilt
Für einen Privatumzug kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Frage kommen. Dabei zählen nur die Arbeitskosten, also Lohn sowie Fahrt und Maschinenkosten, nicht das Material. Du brauchst eine Rechnung und musst per Überweisung zahlen, nicht bar. Den Betrag, den die Pflegekasse dir erstattet, hast du nicht selbst getragen. Ob und wie viel von deinem Eigenanteil zählt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Einsatzgebiet
Hier ziehen wir um
Wir sind in Wildberg zu Hause und ziehen in der ganzen Region um, unter anderem in Nagold, Calw, Herrenberg, Böblingen, Sindelfingen, Tübingen, Pforzheim und Stuttgart.
Mehr zum Thema: Seniorenumzug, Umzug ins Pflegeheim, Haushaltsauflösung, Entrümpelung, Halteverbotszone Stuttgart.
Wichtige Fragen
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zum Umzug?
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Umzug?
Zahlt die Pflegekasse auch den Umzug ins Pflegeheim?
Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?
Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?
Was ist, wenn zwei Pflegebedürftige zusammenziehen?
Bekommt ihr das Geld direkt von der Pflegekasse?
Ist der Kostenvoranschlag kostenlos?
Stellt ihr den Antrag für mich?
Ist das eine Rechtsberatung?
Kostenvoranschlag für die Pflegekasse
Kottke Entrümpelung & Umzüge, Marktstr. 8, 72218 Wildberg, Telefon 07054 9306962