Die Pflegekasse kann einen Umzug mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen, schon ab Pflegegrad 1. Das gilt aber nur, wenn die neue Wohnung die Pflege zu Hause möglich macht oder deutlich erleichtert, zum Beispiel beim Wechsel aus dem Obergeschoss ohne Aufzug in eine barrierefreie Seniorenwohnung. Beim Einzug in ein vollstationäres Pflegeheim gibt es diesen Zuschuss in der Regel nicht, denn das Gesetz knüpft ihn an die häusliche Pflege. Für den Zuschuss stellst du den Antrag vor dem Umzug, mit Kostenvoranschlag, und wartest den schriftlichen Bescheid ab. Genauso früh solltest du die alte Mietwohnung kündigen. Die Frist beträgt meist drei Monate, ein Sonderkündigungsrecht wegen Heimeinzug gibt es nicht.

Stand der Angaben: 29.09.2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Einzelfragen helfen Pflegekasse, Sozialamt, Mieterverein oder Steuerberater weiter.

Umzugskosten bei Pflegegrad: was die Pflegekasse zahlt

Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Danach kann die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen geben, die das Wohnumfeld verbessern, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder die pflegebedürftige Person wieder möglichst selbständig leben kann. Einen festen Anspruch auf eine bestimmte Summe gibt es also nicht, die Kasse prüft jeden Fall einzeln.

Seniorenwohnung ja, Pflegeheim in der Regel nein

Ein Umzug kann selbst die Maßnahme sein, wenn die alte Wohnung das Problem ist. Ein Beispiel ist der Wechsel aus einem Obergeschoss in eine geeignete Erdgeschosswohnung. Auch betreutes Wohnen oder eine Seniorenwohnung mit eigenem Mietvertrag wird meist wie häusliche Pflege behandelt. Das hängt aber von der konkreten Wohnform ab. Ruf deshalb am besten bei der Pflegekasse an, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

Beim Pflegeheim sieht es anders aus. Wer vollstationär in ein Heim zieht, wird dort ja nicht mehr zu Hause gepflegt, und genau dafür ist der Zuschuss gedacht. Für den Umzug ins Pflegeheim gibt es aus diesem Topf deshalb in der Regel kein Geld, auch wenn manche Seiten im Netz etwas anderes andeuten. Frag vor dem Umzug bei deiner Pflegekasse nach und verlass dich erst auf den schriftlichen Bescheid. Mit Geld von der Pflegekasse für die Auflösung der alten Wohnung solltest du in keinem Fall fest rechnen.

So stellst du den Antrag

  1. Ruf bei der Pflegekasse an, erklär, warum der Umzug die Pflege zu Hause erleichtert, und frag, welche Unterlagen sie braucht.
  2. Hol einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein. Mindestens ein Angebot muss vorliegen, zwei sind besser.
  3. Stell den Antrag vor dem Umzug. Auf eine nachträgliche Erstattung solltest du dich nicht verlassen.
  4. Warte den schriftlichen Bescheid ab und beauftrage erst danach die Umzugsfirma.

Wer sonst zahlen kann: Sozialamt, Jobcenter, Finanzamt

Sozialamt und Jobcenter

Reicht das eigene Geld nicht, können Sozialamt oder Jobcenter einspringen. Auch hier gilt: erst beantragen, dann beauftragen. Beim Jobcenter steht das so im Gesetz, Umzugskosten können dort bei vorheriger Zusicherung anerkannt werden (§ 22 Abs. 6 SGB II). Das Sozialamt zahlt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, an dem es von eurem Bedarf erfährt. Bekommt dein Vater oder deine Mutter schon Leistungen vom Sozialamt, sprich also vor dem Umzug mit der zuständigen Stelle.

Ist der Umzug ins Pflegeheim steuerlich absetzbar?

Zieht jemand wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ins Heim, können die Heimkosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zählen. Wer nur aus Altersgründen umzieht, ohne krank oder pflegebedürftig zu sein, kann sie nicht absetzen. Auch Umzugskosten lassen sich bei einem krankheits- oder pflegebedingten Umzug unter Umständen dort ansetzen, oft aber nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Wird der eigene Haushalt aufgelöst, kürzt das Finanzamt die absetzbaren Heimkosten um eine sogenannte Haushaltsersparnis.

Daneben gibt es § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Einkommensteuer sinkt dann um 20 Prozent der Kosten, höchstens um 4.000 Euro. Die Rechnung einer Umzugsfirma kann dafür in Frage kommen. Für dieselben Kosten geht aber nur eins von beiden, § 33 oder § 35a. Frag im Zweifel deinen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe.

Kündigungsfrist der Mietwohnung: drei Monate, kein Sonderkündigungsrecht

Für Mieter gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet der Vertrag mit Ablauf des übernächsten Monats. Geht sie bis zum dritten Werktag im Oktober ein, endet die Miete also Ende Dezember. Schau trotzdem mal in den Mietvertrag, ob dort etwas anderes steht.

Ein Sonderkündigungsrecht, weil jemand ins Pflegeheim zieht, gibt es nicht, und fristlos kündigen lässt sich deswegen auch nicht. Oft läuft die alte Miete also noch weiter, während das Heim schon bezahlt wird. Sprich deshalb offen mit dem Vermieter. Vielleicht lässt er sich auf einen Aufhebungsvertrag ein, der die Miete früher beendet. Haltet das dann schriftlich fest. Eine zweite Möglichkeit ist ein Nachmieter, der den Vertrag unverändert übernimmt und für den Vermieter zumutbar ist. Ob der Vermieter darauf eingehen muss, hängt vom Einzelfall ab, der Mieterverein kann das einschätzen.

Wenn der Mieter stirbt

Stirbt deine Mutter oder dein Vater, solange der Mietvertrag noch läuft, wird er mit den Erben fortgesetzt, sofern niemand, der im Haushalt lebt, etwa der Ehepartner, in den Vertrag eintritt (§ 564 BGB). Erben und Vermieter dürfen dann innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB).

Ummelden: bei Seniorenwohnung und Pflegeheim verschieden

Bei einer Seniorenwohnung oder im betreuten Wohnen mit eigenem Mietvertrag ist das ein ganz normaler Umzug. Wer eine Wohnung bezieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an (§ 17 BMG).

Fürs Pflegeheim gilt eine Sonderregel (§ 32 BMG). Wer in ein Pflegeheim einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er noch für eine Wohnung im Inland gemeldet ist. Ist das nicht der Fall, ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen fällig, sobald der Aufenthalt länger als drei Monate dauert. Kann deine Mutter das nicht selbst erledigen, gibt die Leitung der Einrichtung der Meldebehörde Bescheid. Wird die alte Wohnung aufgelöst, klär bei der Aufnahme mit dem Heim und im Zweifel mit dem Bürgeramt, wann und wo gemeldet wird.

Checkliste für den Umzug ins Pflegeheim

Was bei jedem Umzug anfällt, steht in unserer Umzug-Checkliste. Hier kommen nur die Punkte, die beim Umzug ins Heim oder in die Seniorenwohnung dazukommen.

Sobald der Platz feststeht

Was ins neue Zimmer passt

Post, Verträge, Versicherungen

Die alte Wohnung

Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim

Ins Heimzimmer passt oft nur ein kleiner Teil der Möbel. Der Rest der Wohnung muss trotzdem raus, und das lässt sich zusammen mit dem Umzug in einem Auftrag erledigen. In unserem Paket Rundum-Sorglos steckt alles aus dem Komfort-Paket, also Möbel abbauen, tragen und wieder aufbauen, dazu Packen, Halteverbotszone, Entrümpelung und die besenreine Übergabe. Für einen Seniorenumzug heißt das: Wir packen ein, was ins neue Zimmer soll, bringen es hin und bauen es dort auf. Die alte Wohnung räumen wir leer und übergeben sie besenrein. Mehr dazu steht beim Komplettumzug. Ist der Umzug schon gelaufen und es geht nur noch um die Räumung, schau bei der Entrümpelung in Stuttgart vorbei.

Die Kosten für den Umzug ins Pflegeheim hängen davon ab, wie viel mitgeht, wie viel geräumt wird und wie Etage und Aufzug aussehen. Als Richtwert nennen wir für Rundum-Sorglos ab 1.500 €, Endpreis. Deinen genauen Festpreis bekommst du schriftlich, nach Fotos oder einer kurzen Besichtigung. Dieses Angebot kannst du bei der Pflegekasse als Kostenvoranschlag einreichen, wenn ihr einen Zuschuss für den Umzug in eine Seniorenwohnung beantragt. Ob und wie viel die Kasse übernimmt, entscheidet sie selbst.

Schick Dario einfach per WhatsApp ein paar Fotos von den Räumen, dazu beide Adressen und euren Wunschtermin. Er antwortet meist innerhalb von 3 Stunden, den Festpreis bekommst du meistens noch am selben Tag. Wir sind in Stuttgart, im Kreis Böblingen, im Kreis Calw, in Tübingen und in Pforzheim unterwegs.

Quellen